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Im Rahmen der Anpassung nationalen Rechts an EU-Recht haben sich auch
umsatzsteuerliche Regelungen geändert.
Die Änderungen zu §§ 14 ff UStG setzen die so genannten Rechnungsrichtlinien der
EU-rechtlichen Vorgaben in nationales Recht um mit Wirkung zum 01.01.2004. Ende
Juni sind dabei alle Übergangsregelungen ausgelaufen. Das heißt, ab 01.07.2004
ist es zwingend erforderlich, dass Rechnungen alle gesetzlichen Vorschriften
erfüllen (siehe Artikel "Steueränderungsgesetz 2003").
§ 14 Abs. 3 UStG regelt die formellen Voraussetzungen für die auf elektronischem
Weg übermittelten Rechnungen. Ein Vorsteuerabzug ist künftig nur noch bei Besitz
einer den Vorschriften entsprechenden, richtigen und vollständigen Rechnung
möglich (§ 15 Abs. Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG).
Zu der Rechnungsausstellung gehören neben der Angabe des Liefertermins je
Position auch besondere Konditionen oder Rabatte, die in Rahmenvereinbarungen
oder besonderen Lieferantenverhältnissen festgelegt werden. Auf diese
Vereinbarungen muss ab jetzt bei der Rechnungserstellung hingewiesen werden. Wie
es das Bundesministerium für Finanzen in einem entsprechenden Schreiben vom
10.06.2004 den Verbänden und den Obersten Finanzbehörden der Länder mitgeteilt
haben soll.
Mit der Classic Line ab Version 3.31 ist das möglich. In den Vorgängerversionen
muss das jeweilige Datum in der Positionserfassungzeile mit A manuell erfasst
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Adressangaben
02932 9785 0
02932 9785 28
info@org-busse.org
ORG Busse
Systems + Network
Binnerfeld 21
59755 Arnsberg
Ansprechpartner
Geschäftsleitung: Dierk Busse
Technische Leitung: Kay Ditz
Rechnungswesen: Lars Busse
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